
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesagentur-zuwanderung-bw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind alle Inhalte barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.02.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
am Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 8
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
+49 721 926-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 123 - 39375
schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl.de
Landeszentrum Barrierefreiheit
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Talente fördern,
Chancen verbinden








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Dienstag 09 – 12 Uhr
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