Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren fällt mit Abschluss der Vereinbarung die Gebühr in Höhe von 411 € an. Hinzu kommen weitere Gebühren der Anerkennungsstellen. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Anerkennungsstelle.
Außerdem können im laufenden Verfahren weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel Kosten für die Übersetzungen von Unterlagen.