
Beschleunigtes
Fachkräfteverfahren
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren? Ein Fachkräfteverfahren im Eiltempo: Weil gute Fachkräfte nicht warten können und wir auch nicht.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet Ihnen die Chance, das gesamte Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber und Fachkraft aus einem sog. Drittstaat (Herkunftsland außerhalb der EU, EWR und der Schweiz) einen Arbeitsvertrag vereinbart haben und die Einreise schnellstmöglich erfolgen soll.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Ihnen, die mit der Einreise einer ausländischen Fachkraft verbundenen Prozesse besser planbar zu machen. Unser Ziel ist, Sie während des gesamten Verfahrens zu unterstützen. Dadurch können wir den erforderlichen Verwaltungsaufwand für Sie minimieren, damit Ihr angestrebtes Arbeitsverhältnis so früh wie möglich beginnen kann.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn eine ausländische Person nach Deutschland kommen möchte, um:
- Eine Berufsausbildung oder betriebliche Weiterbildung zu machen
- Eine ausländische Berufsqualifikation anerkennen zu lassen
- Als Fachkraft mit einer Berufsausbildung zu arbeiten
- Als Fachkraft mit akademischer Ausbildung zu arbeiten
- Eine andere qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen
Wir freuen uns über Ihren Antrag!
Haben Sie als Arbeitgeber und Fachkraft bereits einen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag vereinbart, können Sie als Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Dazu benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer Fachkraft. Bei uns können Sie Ihren Antrag online einreichen unter der Rubrik: Online-Antrag.
Dort haben wir Ihnen alle Informationen zusammengestellt, die Sie für den Antrag benötigen.
Sobald uns der Antrag vorliegt, prüfen wir nicht nur, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Betracht kommt, sondern beraten auch zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen.
Im Anschluss wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese enthält unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden, sowie eine Beschreibung der Abläufe und Fristen. Für das Verfahren ist eine Gebühr in Höhe von 411 € zu entrichten (Gebühren für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und Visagebühren sind nicht enthalten).


Wir unterstützen Sie gerne im Behördennetzwerk
Im weiteren Verlauf leiten wir für Sie, falls erforderlich, das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation bei der entsprechenden anerkennenden Stelle (z.B. Regierungspräsidium Stuttgart, Handwerkskammer, IHK FOSA) ein. Schließlich holen wir für Sie die Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellen wir die sog. Vorabzustimmung aus. Wir übermitteln sie Ihnen als Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft und übersenden sie an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Wir begleiten Ihr Verfahren bis zur Vorabzustimmung
Sie als Fachkraft können nun mit Ihren Originaldokumenten das Visum bei der Botschaft beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten generell verkürzte Fristen, so auch bei der Terminvereinbarung und der Ausstellung des Visums. Die deutsche Auslandsvertretung prüft, ob die Einreise erfolgen kann.
Mit der Vorabzustimmung können wir nicht garantieren, dass ein Visum auch tatsächlich erteilt wird.
Talente fördern,
Chancen verbinden








Wir sind für Sie da!
Wir beraten Sie kompetent und aus einer Hand und helfen Ihnen gerne.
In einem Erstgespräch werden wir Ihnen die Verfahrensschritte erläutern und Sie individuell beraten.
Unsere telefonischen Beratungszeiten sind:
Montag 09 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Dienstag 09 – 12 Uhr
Mittwoch 14 – 16 Uhr
Donnerstag 09 – 12 Uhr
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